Rechtliche Bestimmungen zur Imkerei

Bei Bienenhaltung und Imkerei müssen zahlreiche Gesetze und Verordnungen beachtet werden. Eine Auflistung und viele Merkblätter  findet man auf der Downloadseite des Deutschen Imkerbunds e.V. Hier möchten wir nur einen kurzen Überblick über die wichtigsten Verordnungen geben.

Genauere Details zu den Verordnungen und Gesetzen werden bei den Kursen der Imkerschulen des Landesverbands Badischer Imker e.V. vermittelt. Deshalb raten wir jedem Bieneninteressierten, sich vor der Anschaffung von Bienenvölkern genau zu informieren und die Kursangebote der Imkerschulen zu nutzen. 

Auch unser Verein berät und unterstützt Sie gerne.

Bienenseuchen-Verordnung

Als Bienenhalter gilt es, die Bienenseuchenverordnung zu beachten. 

Diese Verordnung beschreibt die Pflichten des Bienenhalters und die Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Bienenseuchen und Schädlingen. 

Aus diesm Grund muss auch folgende allgemeine Vorschrift aus der Bienenseuchenverordnung unbedingt beachtet werden: Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzumelden. 

Für unser Gebiet ist das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig. Auf dessen Downloadseiten findet man auch das Formular zur Registrierung von Bienen nach der Bienenseuchen-verordnung (Tierhalterantrag Baden-Württemberg), welches auch für die Bienenhaltung relevant ist.

Wanderordnung Baden-Württemberg

Eine Wanderung dient dazu, die Völker während der Vegetationsperiode an ergiebige Trachtquellen heranzubringen, um gute Honigerträge zu erzielen oder den Bienen günstige Überwinterungs- und Entwicklungsbedingungen zu bieten. Hierzu sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und Empfehlungen zu beherzigen. 

Auf den Downloadseiten des Veterinäramts des Rhein-Neckar-Kreises findet man  auch eine Checkliste - Bienenwanderung für Imker.

Einige Auszüge:

  • Gesundheits-bescheinigung 
  • Faulbrutsperrbezirke beachten
  • Zustimmung der Grundstückseigentümer einholen
  • Wanderwart oder BSV des Zielgebiets kontaktieren

Informationen zur Wanderung:

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